Vertragsnaturschutz Antragsverfahren gestartet

Erstellt von Jan-Marcus Carstens

Wie in der Vergangheit wird es mit der neuen Agrarförderperiode ab 2023 auch wieder die Möglichkeit geben, mit landwirtschaftlich genutzten Flächen an verschieden Vertragsprogrammen zum Erhalt einer landestypischen Kulturlandschaft und vielfältigen Lebensräumen teilzunehmen. Das Land Schleswig-Holstein schließt mit Landwirten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes freiwillige fünfjährige Vereinbarungen ab, um bestimmte Nutzungsformen durch Ausgleichszahlungen zu fördern. So werden beispielsweise im Grünland eine extensive Beweidung und eine wildtierschonende Mahd sowie im Ackerland die gezielte Ansaat verschiedener Futter- und Blühpflanzen als Nahrung für Wildtiere gefördert.

Die Fördersätzte für die weitestgehend gleich geliebenen Programme wurden deutlich angehoben. So erhalten Landwirte ab 2023 für einen Hektar mit einer besonderen Mischung angesäten Acker bis zu 1.000 € pro Jahr (vorher 750 €) und beim extensiv genutzen Grünland winken 400 € pro Hektar und Jahr anstatt der bisherigen 310 €.

Anträge für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz ab 2023 können im Zeitraum 20. Mai bis 15. Juli 2022 gestellt werden. Neu ist, dass die Anträge in diesem Jahr ausschließlich online über den Profil-INET–Client gestellt werden können. Dieses Verfahren basiert technisch auf der gleichen Plattform wie der Agrarantrag. Die Antragstellung und Umsetzung des Vertragsnaturschutzes wird im Auftrag des Landes durch die Landgesellschaft Schleswig-Holstein abgewickelt. 

Wir als Naturschutzriung Aukrug beraten gerne zu den einzelen Vertragsvarianten und helfen bei der Antragsstellung.

Weitere Infos erhalten Sie hier auf der Internetseite der Landesregierung.

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